Ihre Sparkasse, die Sie Schritt für Schritt durch den Weg der Immobilienfinanzierung begleitet. Ganz egal, ob sie einen Baukredit benötigen oder ein Darlehen für einen Immobilienkauf. Dieses gilt sowohl für Häuser, Wohnungen als auch Grundstücke. Profitieren Sie von der individuellen Beratung Ihrer Sparkasse, die Ihnen gerne dabei hilft den Wert der Immobilie zu bestimmen und die passenden Finanzierungsmöglichkeiten auszuwählen.
Was immer Sie vorhaben – mit der S-Baufinanzierung kommen Sie Ihren Zielen schnell näher. Schauen Sie hier, was alles für Sie drin ist:
Sollzinsbindung | gebundener Sollzins p. a. | effektiver Jahreszins p. a. |
5 Jahre | ab 3,89 % | ab 3,96 % |
10 Jahre | ab 3,75 % | ab 3,81 % |
15 Jahre* | ab 3,99 % | ab 4,06 % |
Die angegebenen Zinsbeispiele beziehen sich jeweils auf eine private Baufinanzierung in Höhe von mindestens 150.000 EUR für eine eigengenutzte Immobilie. Die Tilgung im Berechnungsbeispiel beträgt 3 % p.a.
Bei der Effektivzinsberechnung wurde unterstellt, dass der anfängliche Sollzins für die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Zzgl. Grundschuldeintragungs- und Gebäudeversicherungskosten.
* i.d.R. erfolgt anstatt einer 15-jährigen Sollzinsbindung ein Angebot eines Finanzierungsmixes
Repräsentatives Beispiel: Nettodarlehensbetrag 150.000 EUR, Sollzinsbindung 10 Jahre, 4,08 % p.a. fester Sollzins, 4,16 % p.a. effektiver Jahreszins, zzgl. Grundschuldeintragungs- und zzgl. Gebäudeversicherungskosten. Monatliche Rate 885,50 EUR, Gesamtzahl Raten 254, Gesamtlaufzeit 21 Jahre, 0 Monate, Gesamtsumme 223.484,60 EUR. (Stand 08.09.2023) Anschrift Darlehensgeber: Sparkasse Ansbach, Promenade 20, 91522 Ansbach
Ergänzende Angaben dazu finden Sie in unseren Baufinanzierungs-Rechnern:
„Wie viel Haus kann ich mir leisten?“ – diese Frage steht zu Beginn jeder Baufinanzierung. Ob der Traum vom Eigenheim wahr wird, hängt vor allem von Ihren finanziellen Mitteln ab. Neben unserem individuellen Konzept für Ihre Immobilienfinanzierung können Sie mit unserem Baufinanzierungsrechner ganz einfach den Finanzbedarf für Ihr Vorhaben errechnen.
Der Zuschuss wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finanziert. Die Fördermittel sind erschöpft und ab 2023 sind keine neuen Anträge mehr möglich. Laufende Anträge sind nicht betroffen. Weitere Informationen zu bereits bewilligten Zuschüssen finden Sie auf der Seite der KfW.
Ansbach-Sparkassenplatz, Rügländer Straße, Martin-Luther-Platz, BrückenCenter, Feuchtwanger Straße, Eyb, Bruckberg, Lichtenau, Rügland, Sachsen, Weihenzell
Arberg, Bechhofen, Burk, Ornbau, Weidenbach, Wieseth
Dinkelsbühl, Dürrwangen, Mönchsroth, Schopfloch, Weiltingen, Wilburgstetten
Dentlein, Feuchtwangen, Schnelldorf,
Heilsbronn, Petersaurach
Aurach, Burgoberbach, Herrieden
Buch a. Wald, Colmberg, Flachslanden, Lehrberg, Leutershausen, Oberdachstetten,
Neuendettelsau, Windsbach
Adelshofen, Buch a. Wald, Diebach, Dombühl, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Rothenburg, Schillingsfürst, Steinsfeld, Wettringen, Windelsbach, Wörnitz
Arberg, Ehingen, Gerolfingen, Langfurth, Röckingen, Unterschwaningen, Wassertrüdingen, Wittelshofen
Hier finden Sie häufige Fragen und deren Antworten rund um das Thema Baufinanzierung.
Eine Grundschuld sichert ein Darlehen auf einer Immobilie im Grundbuch ab, d.h. kommt es zur Nichtrückzahlung des Darlehens durch den Schuldner, kann der Darlehensgeber mit Hilfe der Grundschuld die Zwangsversteigerung der abgesicherten Immobilie anstreben. Im Gegensatz zur Hypothek muss bei einer Grundschuld keine Forderung zum Zeitpunkt der Eintragung bestehen und sie muss nach Darlehensrückzahlung nicht gelöscht werden. Sie besteht als Eigentümergrundschuld weiter und kann anderweitig abgetreten werden. Das hat zur Folge, dass die Grundschuld in der Praxis einfacher zu handhaben ist und häufiger angewendet wird als die Hypothek.
Als Tilgung bezeichnet man neben den Zinszahlungen die eigentliche Darlehensrückzahlung.
Die Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die zur Herstellung einer Immobilie entstehen. Hierzu zählen u.a. Grundstückskosten, Erschließungskosten, Architektenhonorar, Baukosten, Außenanlagen, Gebühren und evtl. Vorfinanzierungskosten.
Das Erbbaurecht begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Erbbauberechtigte wird somit nicht Grundstückseigentümer. Er muss für die Nutzung den Erbbauzins zahlen. Es stellt ein grundstücksgleiches Recht dar und gibt dem Erbbauberechtigten während der Dauer des Rechtes Ansprüche, die einem Eigentümer weitgehend gleichkommen. Das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich. Es stellt eine Belastung des Grundstücks dar und muss im Grundbuch eingetragen werden.
Als Eigenkapital werden im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung alle Gelder bzw. geldwerten Leistungen, die zur Finanzierung der Immobilie herangezogen werden, verstanden, z. B. zuteilungsreife Bausparguthaben, Sparguthaben, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an Investmentfonds, bereits bezahltes Grundstück.
Der Effektivzinssatz muss gemäß der Preisangabenverordnung vom Kreditgeber genannt werden. Der Effektivzins beinhaltet alle preisbestimmenden Faktoren, wie Sollzins, Disagio, Zahlungsweise, Sollzinsbindung, Tilgungsverrechnung, Bearbeitungspreise. Er ist höher als der Sollzinssatz und macht Angebote mit gleicher Sollzinsbindung vergleichbar.
Prozentsatz des Darlehensbetrages, den der Darlehensnehmer nach Abzug des vereinbarten Disagios (Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag = Nominalbetrag und Auszahlungsbetrag) erhält. Das Disagio ist unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehbar.
Die Gebäudeart, die Bauweise, die Außen- und Innenanlagen, das Baumaterial und Ausstattung werden in der Baubeschreibung dargestellt.
Sowohl Hypotheken als auch Grundschulden sind Grundpfandrechte und müssen im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung muss den Namen des Gläubigers und den Geldbetrag der Forderung enthalten.
Eigenleistungen stellen den Wert der persönlichen Arbeitsleistungen dar, diese lassen sich jedoch schwer bewerten. Zu beachten ist, dass Kosten für Material und Handwerkszeug anfallen, sowie ein erheblicher Zeitaufwand notwendig ist.
Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die entstehen, um eine Immobilie zu erwerben. Hierzu zählen der Kaufpreis, evtl. Modernisierungs- oder Renovierungskosten, Gebühren und Provisionen (Makler, Notar, Kosten des Grundbuchamtes), Grunderwerbssteuer und evtl. Vorfinanzierungskosten.
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen Grundbuchauszug nachzuweisen.
Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt wird und auf der die Lage der Immobilie verzeichnet ist.
Die Rangstelle gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen die Reihenfolge an, in der die Gläubiger im Fall der Zwangsvollstreckung aus dem Erlös befriedigt werden. Die Rangstelle ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge der Eintragung oder einer zusätzlichen Vereinbarung.
Unter Sollzinsbindung versteht man die Dauer für die für beide Seiten, Kreditgeber und Kreditnehmer, der Sollzinssatz des Darlehens verbindlich ist.
Der Sollzinssatz ist der vertraglich vereinbarte Jahreszins, mit dem das Nominalkapital verzinst wird. Er wird variabel oder fest vereinbart.
Darlehen, das bis zu drei Jahre vor Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung mit demselben oder einem anderen Kreditinstitut neu für den Zeitpunkt nach der Sollzinsbindung abgeschlossen wird. Das heißt, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Sollzinsen merklich steigen werden, dann können Sie Ihre Anschlussfinanzierung schon jetzt vereinbaren – auf dem günstigen Sollzinsniveau von heute. Das ist das Prinzip des Forwarddarlehens.
Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen wird beim Festdarlehen bis zu einem vereinbarten Rückzahlungstermin nicht getilgt. Das Darlehen wird am Ende der vereinbarten Laufzeit komplett zurückbezahlt.
Das Annuitätendarlehen ist die gebräuchlichste Art einer Immobilienfinanzierung. Bei dieser Darlehensform bleiben die Zahlungen während der Sollzinsbindung gleich, wenn Sie einen festen Sollzinssatz gewählt haben. Bei einem variablen Sollzinssatz wird die Annuitätenrate bei jeder Änderung des Sollzinssatzes angepasst. Die Rate beinhaltet einen Sollzins- und einen Tilgungsanteil. Mit fortschreitender Laufzeit erhöht sich der Tilgungsanteil, da sich die Sollzinsen bei schrittweiser Tilgung verringern.
Der Eigentumswechsel einer Immobilie muss aufgrund des § 873 BGB von einem Notar beurkundet werden. Im Vertrag werden das Kaufobjekt, der vereinbarte Preis, die Zahlungsweise, der Zahlungstermin aufgeführt.
Banken müssen die bereitgestellten Kredite finanzieren. Dies erfolgt i.d.R. mit der Zusage der Kredite. Da zwischen der Zusage und der Auszahlung ein bestimmter Zeitraum liegt und die Banken in dieser Zeit das aufgenommene Geld nur kurzfristig zu einem geringeren Zins anlegen können, stellen Sie bis zur Auszahlung Bereitstellungszinsen in Rechnung.