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Ihre Vorteile unter dem Dach der Stiftergemeinschaft

  • Höhere Erträge durch eine gemein­schaftliche Anlage des Stiftungs­vermögens
  • Äußerst einfache Stiftungs­errichtung (Mindestkapital 25.000 Euro)
  • Höchstmaß an Flexibilität bei der gemein­nützigen Zweckbestimmung
  • Professionelle, kostengünstige Stiftungs­verwaltung durch die Sparkasse und die Deutsche Stiftungs­treuhand AG Fürth.

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Die Spezialisten Ihrer Sparkasse Ansbach beantworten all Ihre Fragen zum Thema Stiftung.

Schnell zum Ziel dank kompetenter Partner

Zur Gründung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft bedarf es nur einiger weniger Unterschriften. Die Klärung aller fachlichen und rechtlichen Aspekte übernimmt die Stiftergemeinschaft für Sie.

Sie können eine private Stiftung innerhalb der Stifter­gemeinschaft auf zweierlei Weise errichten

Namensstiftung

Mit einer Namensstiftung können Sie sich ein Stückchen weit „unsterblich“ machen und mit Ihrem guten Namen einen von Ihnen frei wählbaren guten Zweck unterstützen, den Sie aber jederzeit nach Ihren individuellen Wünschen ändern und anpassen können.  

Themenstiftung

Themenstiftungen tragen den Namen des Stiftungszwecks. Bei diesen Stiftungen sind die Chancen sehr hoch, dass auch andere Bürger, die die gleichen Interessen verfolgen, durch Zustiftungen das Stiftungskapital sowie durch Spenden den Wirkungsgrad der Stiftung erhöhen.

Selbstständig handeln – vielfältig helfen

Jeder Stifter ist zwar Mitglied einer starken Stiftergemeinschaft; er kann aber selbst die gemeinnützige Zweckbestimmung seiner Stiftung und einen Stiftungsnamen festlegen sowie über die Verwendung der Erträge entscheiden. Die Palette an Fördermöglichkeiten ist vielfältig und beinhaltet z. B. gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Soziales u.v.m.

Zum Nachlesen

Eine ausführliche Broschüre für Sie, die über die Stifter­gemeinschaft  Stadt und Landkreis Ansbach informiert.

Themenstiftungen

Einfach Gutes tun! Jeder einzelne kann helfen und
so einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag leisten.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen die Themenstiftungen der Stiftergemeinschaft
Stadt und Landkreis Ansbach vor.

Grundlagen

Alle rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Grundlagen zur Stiftergemeinschaft können Sie hier herunterladen.

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Unterstützen Sie bereits bestehende Stiftungen in Ihrer Region

Spenden an die Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach

Mit einer Spende an die Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach unterstützen Sie ausgewählte Einrichtungen und Projekte in Ihrer Region.

Ihr Spendenzweck, in Ihrer Heimat

Auch eine Spende an eine bestimmte (Unter-)Stiftung der Stiftergemeinschaft ist möglich. So können Sie gezielt den Zweck unterstützen, der Ihnen am Herzen liegt.

Allgemeine Fragen und Antworten

Was ist eine Stiftung?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Aber auch Themenstiftungen mit einem konkreten Förderschwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit.

Welche Zwecke können unterstützt werden?

Hier können Sie aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen.

Einige Beispiele:

  • Umwelt-, Natur- und Tierschutz
  • Landschafts- und Denkmalpflege
  • Brauchtum und Heimatkunde
  • Wohlfahrtswesen und kirchliche Zwecke
  • Musik und Sport
  • Erziehung und Bildung

Die Stiftergemeinschaft bietet Ihnen im Gegensatz zu einer Einzelstiftung die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren sich ändernden Interessen und Bedürfnissen anzupassen.

Ist die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung aufwendig?

Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Ab welchem Betrag kann eine Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Welche Rechtsform hat die Stiftung?

Die Stiftung wird rechtlich nicht als eigenständige Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach errichtet.

Gut beraten

Ihre Stiftungs-Spezialisten vor Ort.

Dieter Kirbs - Stiftung Sparkasse Ansbach

Dieter Kirbs

BeratungsCenter
Feuchtwangen

Telefon: 0981 189-3532
Telefax:  0981 189-883510
E-Mail: dieter.kirbs@sparkasse-ansbach.de

Dieter Kirbs - Stiftung Sparkasse Ansbach

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Klaus Oberseider - Stiftung Sparkasse Ansbach

Klaus Oberseider

Private Banking

Telefon: 0981 189-4002
Telefax:  0981 189-884049
E-Mail: klaus.oberseider@sparkasse-ansbach.de

Klaus Oberseider - Stiftung Sparkasse Ansbach

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Daniela Schletterer - Stiftung Sparkasse Ansbach

Daniela Schletterer

BeratungsCenter Ansbach - Feuchtwanger Straße

Telefon: 0981 189-2715
Telefax:  0981 189-882700
E-Mail: daniela.schletterer@sparkasse-ansbach.de

Daniela Schletterer - Stiftung Sparkasse Ansbach

Daniela Schletterer

BeratungsCenter Ansbach - Feuchtwanger Straße

Telefon: 0981 189-2715
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Detlev Schmidt - Stiftung Sparkasse Ansbach

Detlev Schmidt

Private Banking

Telefon: 0981 189-4021
Telefax:  0981 189-884048
E-Mail: detlev.schmidt@sparkasse-ansbach.de

Detlev Schmidt - Stiftung Sparkasse Ansbach

Detlev Schmidt

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Telefon: 0981 189-4021
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E-Mail: detlev.schmidt@sparkasse-ansbach.de

Werner Schuster - Stiftung Sparkasse Ansbach

Werner Schuster

BeratungsCenter Rothenburg

Telefon: 0981 189-3316
Telefax:  0981 189-883300
E-Mail: werner.schuster@sparkasse-ansbach.de

 

Werner Schuster - Stiftung Sparkasse Ansbach

Werner Schuster

BeratungsCenter Rothenburg

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