Ihre Vorteile unter dem Dach der Stiftergemeinschaft
Schnell zum Ziel dank kompetenter Partner
Zur Gründung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft bedarf es nur einiger weniger Unterschriften. Die Klärung aller fachlichen und rechtlichen Aspekte übernimmt die Stiftergemeinschaft für Sie.
Sie können eine private Stiftung innerhalb der Stiftergemeinschaft auf zweierlei Weise errichten
Namensstiftung
Mit einer Namensstiftung können Sie sich ein Stückchen weit „unsterblich“ machen und mit Ihrem guten Namen einen von Ihnen frei wählbaren guten Zweck unterstützen, den Sie aber jederzeit nach Ihren individuellen Wünschen ändern und anpassen können.
Themenstiftung
Themenstiftungen tragen den Namen des Stiftungszwecks. Bei diesen Stiftungen sind die Chancen sehr hoch, dass auch andere Bürger, die die gleichen Interessen verfolgen, durch Zustiftungen das Stiftungskapital sowie durch Spenden den Wirkungsgrad der Stiftung erhöhen.
Selbstständig handeln – vielfältig helfen
Jeder Stifter ist zwar Mitglied einer starken Stiftergemeinschaft; er kann aber selbst die gemeinnützige Zweckbestimmung seiner Stiftung und einen Stiftungsnamen festlegen sowie über die Verwendung der Erträge entscheiden. Die Palette an Fördermöglichkeiten ist vielfältig und beinhaltet z. B. gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Soziales u.v.m.
Unterstützen Sie bereits bestehende Stiftungen in Ihrer Region
Spenden an die Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach
Mit einer Spende an die Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach unterstützen Sie ausgewählte Einrichtungen und Projekte in Ihrer Region.
Ihr Spendenzweck, in Ihrer Heimat
Auch eine Spende an eine bestimmte (Unter-)Stiftung der Stiftergemeinschaft ist möglich. So können Sie gezielt den Zweck unterstützen, der Ihnen am Herzen liegt.
Allgemeine Fragen und Antworten
Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszweckes in Ihrem Namen.
Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten. Aber auch Themenstiftungen mit einem konkreten Förderschwerpunkt sind eine interessante Möglichkeit.
Hier können Sie aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung festgesetzten Zwecken auswählen.
Einige Beispiele:
Die Stiftergemeinschaft bietet Ihnen im Gegensatz zu einer Einzelstiftung die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren sich ändernden Interessen und Bedürfnissen anzupassen.
Im Prinzip ja, aber im Rahmen der Stiftergemeinschaft haben wir für Sie vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt per Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenberater erledigt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.
Die Stiftergemeinschaft möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits ab einem Betrag in Höhe von 25.000,-- Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen. Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.
Die Stiftung wird rechtlich nicht als eigenständige Stiftung, sondern als Zustiftung im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach errichtet.
Gut beraten
Ihre Stiftungs-Spezialisten vor Ort.
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