Unsere Tipps für Mietsuchende
Gerade in Städten wissen wir, dass Vermieter eine große Auswahl an potentiellen Mietern haben.
Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihre Chancen erhöhen und sich gegenüber Ihrem zukünftigen Vermieter souverän präsentieren!
Mit langjähriger Erfahrung am Immobilienmarkt stehen wir für Sie als kompetenter Ansprechpartner bei der Wohnungssuche zur Verfügung.
Ihr nächster Schritt:
Hier finden Sie alle Wohnungen, die Sei aktuell über die Sparkasse Ansbach mieten können
Immobilien-Experten für Ihre Region unterstützen Sie bei allen Unternehmungen im Bereich Eigenheim. Sie setzen sich persönlich für Ihre Traumimmobilie ein, begleiten die Modernisierung Ihres Eigenheims oder auch den Verkauf Ihres Hauses.
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Ansbach-Sparkassenplatz, Rügländer Straße, Martin-Luther-Platz, BrückenCenter, Feuchtwanger Straße, Eyb, Bruckberg, Lichtenau, Sachsen, Weihenzell, Ansbach
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Arberg, Bechhofen, Burk, Ornbau, Weidenbach, Wieseth
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Dinkelsbühl, Dürrwangen, Mönchsroth, Schopfloch, Weiltingen, Wilburgstetten
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Dentlein, Feuchtwangen, Schnelldorf
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Heilsbronn, Petersaurach
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Aurach, Burgoberbach, Herrieden, Weinberg
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Buch a. Wald, Colmberg, Flachslanden, Lehrberg, Leutershausen, Oberdachstetten
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Neuendettelsau, Windsbach
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Adelshofen, Buch a. Wald, Diebach, Dombühl, Gebsattel, Geslau, Insingen, Neusitz, Ohrenbach, Rothenburg, Schillingsfürst, Steinsfeld, Wettringen, Windelsbach, Wörnitz
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft:
Arberg, Ehingen, Gerolfingen, Langfurth, Röckingen, Unterschwaningen, Wassertrüdingen, Wittelshofen
Fragen und Antworten
In der Regel verlangt der Vermieter eine Mietkaution in Höhe von zwei bis drei Monatskaltmieten. Dies kann aber variieren und gegebenenfalls individuell mit dem Vermieter vereinbart werden.
Mieter und Vermieter sollten am besten mit einem Augenzeugen (unabhängigen Dritten) die Wohnung begehen und alle vorhandenen Schäden in einem Übergabe-Protokoll festhalten.