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Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um die drohende Renten­lücke zu schließen. In Deutschland haben derzeit aber über 40 Prozent der Beschäftigten keine Betriebs­rente. Ihnen droht im schlimmsten Fall Alters­armut.

Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und die Betriebsrenten nun reformiert. Die neuen Regelungen finden sich im sogenannten Betriebs­renten­stärkungs­gesetz.

Wichtigste Änderung

Die für Arbeitnehmer wohl bedeutendste Komponente des Betriebs­renten­stärkungs­gesetz ist der Arbeitgeber­zuschuss zur Gehalts­umwandlung.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie auf umgewandelte Entgelte in Neuverträge bis zu 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber.

Beispiel:

  Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3
Ihr Jahresgehalt 22.500,00 Euro 54.000,00 Euro 80.400,00 Euro
Gehaltsumwandlungsbetrag 150,00 Euro 233,04 Euro 501,04 Euro
Zuschuss des Arbeitgebers 22,50 Euro 34,96 Euro 34,96 Euro
Gesamte Einzahlung
in die betriebl. Altersvorsorge
 172,50 Euro 268,00 Euro 536,00 Euro

Der Zuschuss des Arbeitgebers ist nur für Beiträge in Pensionsfonds-, Pensionskassen- und Direktversicherungszusagen zu entrichten. Für Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen ist es dem Arbeitgeber weiter freigestellt, ob er einen Zuschuss gewähren möchte oder nicht.
Die Arbeitgeberzuschussregelung gilt, soweit keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen getroffen werden.
Der Arbeitgeberzuschuss wird derzeit aus einem maximal jährlichen Beitrag zu Gunsten des Pensionskontos (einschließlich Arbeitgeber-Zuschüsse)  in Höhe von 3.216 Euro gewährt.  

Weitere Änderungen

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens auf 8 % der Beitrags­bemessungs­grenze (alte Bundensländer: 80.400 Euro) .
  • 30 % Rückerstattung über die Lohnsteuer für Unternehmen, die Mitarbeitern mit geringem Einkommen (max. 2.200 Euro pro Monat) einen Zuschuss von 240 bis 480 Euro zahlen.
  • Wer im Alter auf Grund­sicherung angewiesen ist, darf rund 200 Euro monatlich aus der Betriebs­rente zusätzlich behalten.
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