Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um die drohende Rentenlücke zu schließen. In Deutschland haben derzeit aber über 40 Prozent der Beschäftigten keine Betriebsrente. Ihnen droht im schlimmsten Fall Altersarmut.
Die Bundesregierung hat das Problem erkannt und die Betriebsrenten nun reformiert. Die neuen Regelungen finden sich im sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Die für Arbeitnehmer wohl bedeutendste Komponente des Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der Arbeitgeberzuschuss zur Gehaltsumwandlung.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie auf umgewandelte Entgelte in Neuverträge bis zu 15 % Zuschuss vom Arbeitgeber.
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
Ihr Jahresgehalt | 22.500,00 Euro | 54.000,00 Euro | 80.400,00 Euro |
Gehaltsumwandlungsbetrag | 150,00 Euro | 233,04 Euro | 501,04 Euro |
Zuschuss des Arbeitgebers | 22,50 Euro | 34,96 Euro | 34,96 Euro |
Gesamte Einzahlung in die betriebl. Altersvorsorge |
172,50 Euro | 268,00 Euro | 536,00 Euro |
Der Zuschuss des Arbeitgebers ist nur für Beiträge in Pensionsfonds-, Pensionskassen- und Direktversicherungszusagen zu entrichten. Für Direktzusagen und Unterstützungskassenzusagen ist es dem Arbeitgeber weiter freigestellt, ob er einen Zuschuss gewähren möchte oder nicht.
Die Arbeitgeberzuschussregelung gilt, soweit keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen getroffen werden.
Der Arbeitgeberzuschuss wird derzeit aus einem maximal jährlichen Beitrag zu Gunsten des Pensionskontos (einschließlich Arbeitgeber-Zuschüsse) in Höhe von 3.216 Euro gewährt.
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