Nachhaltigkeit in der VermögensverwaltungInformationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwaltung) In der Vermögensverwaltung behalten wir das Thema Nachhaltigkeit ebenfalls im Auge. Wie genau dies erfolgt, erfahren Sie im Rahmen der Informationen gemäß der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten. |
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Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen in der hauseigenen Vermögensverwaltung |
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Quantifizierung von Nachhaltigkeit | Mehr erfahren |
Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der hauseigenen Vermögensverwaltung | Mehr erfahren |
Vermögensverwaltung
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Produktbezogene Offenlegungspflichten gemäß Artikel 10 DisclVO (Transparenz-Verordnung EU 2019/2088) für die Vermögensverwaltungsstrategien der Sparkasse Ansbach | Portfolio 1 Portfolio 2 Portfolio 3 Portfolio 4 Portfolio 5 |
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten | Portfolio 1 Portfolio 2 Portfolio 3 Portfolio 4 Portfolio 5 |
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten |
Portfolio 1 Portfolio 2 Portfolio 3 Portfolio 4 Portfolio 5 |
Vermögensverwaltung im Fondsmantel
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Produktbezogene Offenlegungspflichten gemäß Artikel 10 DisclVO (Transparenz-Verordnung EU 2019/2088) für die Vermögensverwaltungsstrategien der Sparkasse Ansbach | Portfolio 1 Portfolio 2 Portfolio 3 Portfolio 4 Portfolio 5 |
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten | Portfolio 1 Portfolio 2 Portfolio 3 Portfolio 4 Portfolio 5 |
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten |
Sie entscheiden, wie und wo Sie Ihre Finanzgeschäfte abwickeln – in der Geschäftsstelle, am heimischen Rechner, über das KundenserviceCenter oder per Smartphone. Das umfangreiche Automaten-Angebot bietet Ihnen jede Menge Service: Geld abholen oder einzahlen, Kontoauszüge drucken, Überweisungen abgeben, Daueraufträge verwalten. In den meisten SB-Stellen geht das rund um die Uhr. Insgesamt stehen 69 Geldautomaten für Aus- und teilweise auch für Einzahlungen zur Verfügung, zusätzlich 55 Kontoauszugsdrucker und 14 Selbstbedienungsterminals.
Bei der Sparkasse stehen Sie im Mittelpunkt. Und für jede Phase Ihres Lebens gibt’s hier die richtigen Angebote. Vom ersten Konto über die Finanzierung der eigenen vier Wände bis zur richtigen Altersvorsorge. Langfristige Partnerschaft zahlt sich aus. Auch wenn es zwischendurch mal eng werden sollte, bei der Sparkasse sind Sie immer in guten Händen.n.
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