Erbfall

Erste Schritte zur Regelung von finanziellen Angelegenheiten

Erbfall

Erste Schritte zur Regelung von finanziellen Angelegenheiten

  • Bekanntgabe
  • Nachlassabwicklung
Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Sparkasse Anbach an Ihrer Seite.

Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Ansbach betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.

Ihr nächster Schritt

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Nachfolgend haben Sie auch die Möglichkeit, uns direkt über den Todesfall eines Angehörigen zu informieren.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung

Wer erhält Auskünfte zum Nach­lass­vermögen?

Auskunftsberechtigte Personen sind z.B. Konto­bevollmächtigte, Testamentsvollstrecker und die legitimierten Erben gemein­schaftlich.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

In der Regel gelten erteilte Kontovollmachten über den Tod hinaus. Das bedeutet, ein Kontobevollmächtigter kann weiter alle Angelegenheiten erledigen für die er bevollmächtigt wurde. Diese Kontovollmacht gilt, solange sie nicht von einem legitimierten Erben widerrufen wird.

Wer darf die Bezahlung von Bestattungskosten aus dem Nachlassvermögen anweisen, d. h. autorisieren?

Zahlungsanweisungen für Nachlass­konten darf die Sparkasse grund­sätzlich nur von berech­tigten Personen, wie Kontobevollmächtigte oder legitimierten Erben, entgegen­nehmen. Das gilt auch für die Bezahlung oder Erstattung von Bestattungskosten.

Wer erhält Auskünfte / Verfügungs­recht bei Testaments­vollstreckung?

Bei Anordnung einer Testaments­vollstreckung für das gesamte Nachlass­vermögen darf ausschließlich der Testaments­vollstrecker Auskünfte einholen bzw. über Nachlass­werte verfügen. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflicht­teils­berechtigte ein Auskunfts- / Verfügungs­recht?

Vermächtnisnehmer bzw. Pflicht­teils­berechtigte haben der Sparkasse gegenüber weder ein Auskunfts- noch ein Verfügungs­recht. Diese Personen können ihre Ansprüche nur gegenüber den Erben direkt geltend machen.

Was gibt es zu beachten, wenn der Erbe im Ausland wohnt?

In diesen Fällen ist zusätzlich zu einem Erbnachweis eine "Bescheinigung in Steuersachen" (auch "Unbedenklichkeitsbescheinigung" genannt) erforderlich. Diese ist von den betroffenen Erben beim zuständigen Finanzamt der Erbschaftssteuerstelle anzufordern. Vor der Erteilung einer solchen Unbedenklichkeitsbescheinigung ist es im Ausland ansässigen Erben nicht möglich über ihren Erbteil zu verfügen.

Was mache ich, wenn ich nicht persönlich in der Sparkasse vorbeikommen kann?

In diesem Fall bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Videolegitimation an. 

Warum müssen die Unterlagen im Original eingerichtet werden?

Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben und können daher nur so von uns akzeptiert werden. Im Ausnahmefall akzeptieren wir bestätigte Kopien (siehe "Wer kann die Bestätigung einer Kopie vornehmen?"). 

Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den möglichen Erbnachweisen zählen u. a.: Erbschein (muss beim Nachlassgericht beantragt werden), Testament mit Eröffnungsniederschrift vom Nachlassgericht, Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift vom Nachlassgericht.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. Sterbeurkunden oder Erbscheine) vornehmen?

Inland: Banken, Sparkassen, Amtsgericht, Nachlassgericht, Gemeinden, Ortsgerichte und Notare

Ausland: Deutsche Botschaften, deutsche Konsulate, deutsches Auswärtiges Amt

Alternative für Ausweise: Videolegitimation 

Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Nach dem Tod eines Kunden benötigt die Sparkasse grundsätzlich einen geeigneten Nachweis über die Rechts­nachfolge des Erblassers. Liegt in einem Nachlass­fall kein eindeutig formuliertes Testament bzw. notarieller Erb­vertrag vor, ist zur Verfügung über das Nach­lass­vermögen in der Regel die Vorlage eines Erb­scheins erforderlich. Bitte stimmen Sie die Notwen­digkeit eines Erbscheins im Einzel­fall im persönlichen Kunden­gespräch mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater ab.

Müssen letztwillige Verfügungen des Erblassers beim Nachlass­gericht eingereicht werden?

Wer ein Testament in Besitz hat oder auffindet, ist gesetzlich verpflichtet, dieses unverzüglich an das zuständige Nachlass­gericht abzuliefern, sobald er vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt.

Welche Unterlagen werden zur Nachlassabwicklung benötigt?

Wir raten Ihnen hier, die Unterlage vorab zur Prüfung über unsere Internetseite hochzuladen.

Ihr nächster Schritt

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