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Wenn Sie bereits über einen Online-Banking-Zugang verfügen, veranlassen Sie die Sperrung Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) selbst. Beauftragen Sie den Versand einer Ersatzkarte.
Nehmen Sie als Kundin oder Kunde mit Online-Banking-Zugang die Sperrung Ihrer Kreditkarte selbst vor. Wählen Sie dazu die Kreditkarte aus, die Sie sperren möchten. Nehmen Sie die gewünschte Sperre anschließend direkt im Antrag vor.
Beauftragen Sie eine Ersatzkarte.
Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte), Sparkassen-Kreditkarte oder Ihren Online-Banking-Zugang können Sie über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Halten Sie beim Anruf bitte Ihre IBAN (alternativ: Kontonummer und BLZ) oder die entsprechende Kartennummer bereit.
Menschen mit einer Hörbehinderung oder Menschen mit einer Sprachbehinderung können ihre girocard oder Kreditkarte auch per Fax sperren. Die Dokumente hierfür finden Sie unter www.sperr-notruf.de.
Bei Verlust Ihrer Sparkassen-Kreditkarte erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Notfallkarte oder Notfallgeld. Aus dem Ausland wählen Sie die dort gültige Landesvorwahl für Deutschland gefolgt von dem Sperr-Notruf (zum Beispiel +49 116 116)1.
Bei speziellen Fragen wenden Sie sich direkt an Ihren Kreditkartenprozessor.
Beachten Sie ein paar einfache Regeln beim Online-Banking.
Weitere Hinweise finden Sie unter sperr-notruf.de.
Handeln Sie schnell, wenn Ihre Karte abhandengekommen ist. Denken Sie auch an Ihre Kreditkarten und das Online-Banking. Alles mit einem Anruf. Danach können Sie beruhigt weitere Schritte einleiten.
Wichtig: Bei Diebstahl oder Raub sollten Sie sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich über diesen Weg eine Sperre der Karte für das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) erfolgt. Nur so sind Sie vor weiteren, unberechtigten Abbuchungen sicher.
1 Anrufe aus dem Ausland sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
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