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Wichtige Informationen für Bargeldeinzahlungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

  1. Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
  2. Zahlen Sie mehr als 10.000 Euro am Automaten ein, melden wir uns nach wenigen Tagen persönlich bei Ihnen, sofern nicht direkt bei Einzahlung ein Beleg vorgelegt wurde.
  3. Sortenankäufe werden über unseren Vertrags­partner BayernLB abgewickelt. Ein entsprechender Herkunfts­nachweis ist hierbei bereits ab einem Betrag von 2.500 Euro erforderlich.

Beispiele für geeignete Nachweise

  • Kontoauszüge oder Sparbücher einer anderen Bank über die Auszahlung in gleicher Höhe der Einzahlung
  • Vertrags- oder Rechnungsbelege (z. B. zu einem Autoverkauf)
  • Quittungsbelege für Sorten- oder Edelmetallverkäufe
  • Unterlagen zu einer Schenkung, Erbschaft, etc.
  • Dokumente zum gewerblichen Kassenabschluss

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Herkunftsnachweis und zur Anweisung der BaFin finden Sie hier.

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