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Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Bei Ärger mit dem Online-Shop, dem Reiseunternehmen oder dem Finanzamt: Der Privat-Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit bei vielen alltäglichen Dingen.
Bei Streit mit Unfallbeteiligten oder drohendem Führerscheinentzug: Ihr Schutz in Sachen Kfz und Straßenverkehr.
Bei Ärger mit der Nachbarschaft, Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter: Rund um das Thema Wohnen ist der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz für Sie da!
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Für weitere Fragen informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater vor Ort gerne ausführlich.
*Gilt für Angelegenheiten, die von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bearbeitet werden können und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder innerhalb der Wartezeit eintreten.
Der Rechtsschutzversicherer ist die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, Telefax: 0211/529-5199, E-Mail: info@oerag.de, Registergericht Düsseldorf: HRB 12073.
Wenn eine Mieterin oder ein Mieter nicht zahlt, es Streit um die Nebenkosten-Abrechnung gibt oder Sie eine Räumung durchsetzen müssen: Der Vermieter-Rechtsschutz der ÖRAG sichert Sie als Immobilieneigentümerin oder Immobilieneigentümer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten ab.
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*** Es handelt sich um eine telefonische Erstberatung für Rechtsangelegenheiten, die ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.
Im deutschlandweiten Focus Money CityContest 2025 erhielt die Sparkasse Ansbach den Titel „Testsieger“ in Beratung und Service im Bereich Baufinanzierung.
Der Rundum-Schutz PLUS übernimmt zusätzlich für nicht versicherte private Angelegenheiten Anwaltskosten von bis zu 1.000 Euro* für einen Fall im Kalenderjahr.
Zum Beispiel für:
* Gilt für alle Fälle, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet werden können. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten müssen in Deutschland zugelassen sein. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein. Ausgeschlossen sind Fälle, die vor Versicherungsbeginn oder während der Wartezeit eintreten.
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