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Hast du dich schonmal gefragt, warum Gewinne aus Aktien oder Zinsen nicht vollständig auf deinem Konto landen? Der Grund dafür ist die Abgeltungssteuer. Sie ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge und sorgt dafür, dass 25 Prozent davon ans Finanzamt gehen – plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Dein Finanzinstitut oder Broker führt sie seit 2009 direkt und anonym von deinem Depot ans Finanzamt ab. Deine Steuerschuld ist damit abgegolten.
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Die Abgeltungssteuer schmälert deine Rendite. Doch hier kommt die gute Nachricht: Die Steuer wird erst erhoben, wenn deine Gewinne den Freibetrag überschreiten – auch Sparerpauschbetrag genannt.
Kapitalerträge bis zu 1.000 Euro im Jahr bleiben steuerfrei, sofern du einen Freistellungsauftrag bei deinem Finanzinstitut oder Broker einreichst. Für gemeinsam veranlagte sind es 2.000 Euro.
Tipp: Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, also niedriger als die pauschale Abgeltungssteuer, kannst du die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dir dann die Differenz zu deinem niedrigeren Satz.
Verluste bei Wertpapierverkäufen mindern deine steuerpflichtigen Gewinne. Auch das wird automatisch verrechnet. Kapitalerträge aus dem Ausland musst du grundsätzlich selbst versteuern.
Freibeträge nutzen klingt gut, oder? Dann widmen wir uns im nächsten Kapitel dem Thema „Freistellungsauftrag einrichten“. Das hilft dir, bares Geld zu sparen.
Beachte:
Die Inhalte dieses Textes dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche und Verwendung aktueller Daten können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit übernehmen.
Bei konkreten Fragen konsultiere bitte stets qualifizierte Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
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