Der Begriff Fernwartung beschreibt den Zugriff auf einen entfernten Computer zu Wartungs- und Reparaturzwecken. Mittels Fernwartungs-Software zum Beispiel TeamViewer kann ein Fernsupport bequem auf Ihren PC oder das entsprechende Gerät zugreifen und bei IT-Problemen schnell unterstützen. So lassen sich beispielsweise Fragen zum Online-Banking einfach und direkt mit Ihrem Berater per Fernwartung klären.
Auch bei Nutzung der Fernwartungs-Software ist Ihr Berater zur Einhaltung des Daten- und Bankgeheimnisses verpflichtet. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Fernwartung erhoben und anschließend gelöscht. Die Sitzung wird zu Beweiszwecken aufgezeichnet.
Weitere Informationen zur Fernwartung und zum Datenschutz finden Sie im Kundenleitfaden.
Bevor Sie die Fernwartung starten, lesen und akzeptieren Sie bitte unsere Fernwartungsvereinbarung.
Informationen zum Ablauf einer Fernwartungssitzung können Sie dem Kundenleitfaden entnehmen.
Fernwartungsvereinbarung
1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Serviceleistungen bzw. Fernwartungsleistungen bezogen auf Electronic Banking-Anwendungen und Online-Banking-Dienstleistungen der Sparkasse – nachstehend einheitlich vertragsgegenständliche Anwendung genannt – auf den IT-Systemen des Kunden in der / in den zum Zeitpunkt der Serviceleistung bzw. Fernwartung vorgefundenen Konfiguration.
Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Wartung fremder Anwendungen und Hardware sowie von Betriebssystemen. Hierzu wird die Sparkasse ein Fernwartungstool zur Verfügung stellen, das den aktuellen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz genügt. Die Voraussetzungen und der Ablauf der Fernwartung sind im "Kundenleitfaden Fernwartung" beschrieben, welchen Sie auf www.sparkasse-ansbach.de/fernwartung einsehen und herunterladen können. Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung von der Sparkasse protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird.
2. Leistungen
Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Sparkasse erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Servicevereinbarung:
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat stets eine vom Programmhersteller gewartete Version der vertragsgegenständlichen Anwendung, bzw. bei einem Zugriff auf Online-Anwendungen, einen aktuellen vom Hersteller gewarteten Browser, zu nutzen.
Zur Fehleranalyse durch die Sparkasse hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben.
Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet.
Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der Sparkasse.
Der Kunde hat seine IT-Systeme und Datenbestände durch angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen, wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme, Virenscanner sowie durch die Installation aktueller Sicherheitspatches, hinreichend zu schützen.
Gelangt der Sparkassenberater im Verlauf der Wartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Wartung ändern.
4. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertragsgegenständlichen Software. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.
5. Gewährleistung/Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software selbst ändert oder von Dritten ändern lässt.
Die Sparkasse haftet bei Schäden aller Art, auch für unerlaubte Handlungen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Sparkasse auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Sparkasse berücksichtigt. Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet die Sparkasse nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen IT-Systeme unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und dem BDSG(neu) erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt.
Die Fernwartung erfolgt im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die Sparkasse wird die Daten und Informationen des Kunden nur zur Auftragserfüllung verarbeiten und/oder nutzen. Es ist ihr insbesondere untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Die Sparkasse wird den Kunden darauf hinweisen, wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist.
Die Sparkasse hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt.
Die Sparkasse trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen.
Die Sparkasse ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 2. vereinbarte Protokollierung der Fernwartungsmaßnahme selbst.
Die Sparkasse wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekanntgewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln.
7. Sonstige Vereinbarungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGBSp) Vertragsbestandteil sind. Die AGBSp liegen in den Kassenräumen der Sparkasse zur Einsichtnahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Sparkasse.
Für Ihre Unterlagen steht Ihnen der Kundenleitfaden zum Download zur Verfügung.
Fernwartungsvereinbarung akzeptieren und TeamViewer starten.
Nach Klick auf „Ich akzeptiere die Fernwartungsvereinbarung“ steht Ihnen der TeamViewer Quick-Support zum Download bereit.
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