Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist ohne kompetente und finanzielle Unterstützung allerdings in der Regel kein Spaziergang. Mit der Wohnungsbauprämie* gibt es vom Staat einen Zuschuss, der Bausparern dabei hilft, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Diese Prämie muss nicht zurückgezahlt werden. Sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag viele Bausparer beim Bau, Kauf oder der Renovierung eines Eigenheims. In Zeiten niedriger Zinsen ist dies besonders hilfreich.
*Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der Staat fördert mit der Wohnungsbauprämie* alle, die für den Bau, Kauf oder die Modernisierung ihres Eigenheims sparen. Und mit der Verbesserung können deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel mehr es gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die gefördert werden.
Bedingungen | Alleinstehend | Verheiratet |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen. Davon zu unterscheiden ist das Bruttoeinkommen, das aufgrund steuerlicher Abzugsbeträge höher sein darf.
Aufgrund der deutlich erhöhten Einkommensgrenzen können noch mehr Bausparer von der Förderung profitieren. Künftig sind in Deutschland rund 60 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren berechtigt, die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Vielleicht gehören auch Sie dazu. Der Staat unterstützt Sie, damit auch Sie sagen können: Ich hab’s getan.
*Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der Begriff "wohnwirtschaftliche Zwecke" wird vom Gesetzgeber relativ weit gefasst. Sie müssen die Wohnungsbauprämie* in Verbindung mit dem Bausparguthaben daher nicht zwangsläufig für den Bau oder die Sanierung eines Wohngebäudes verwenden. Auch Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen und andere Infrastruktur auf dem Grundstück können damit finanziert werden. Eine Übersicht über die möglichen Projekte finden Sie hier.
Wenn Sie Ihren ersten Bausparvertrag noch vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres abschließen, dürfen Sie einmalig nach Zuteilung des Bausparvertrags oder spätestens nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien der letzten sieben Sparjahre verfügen – auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung.
*Es gelten Fördervoraussetzungen.
Abbruchkosten | Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohngebäudes (Neubau) |
Abfindung | Von Miterben (siehe Erbfolge) |
Ablösung | a) Von Verbindlichkeiten soweit Darlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke aufgenommen wurde (auch Verwandtendarlehen) b) Zahlung des Ablösebetrages an Gemeinde und Erwerb von Tiefgaragenplatz als Ersatz für den Bau einer Garage |
Abtretung | Siehe Übertragung |
Alarmanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Anliegerbeiträge | Nur bei Wohnungsgrundstücken |
Antennenanlagen | Soweit Wohnzwecken dienend |
Arbeitslöhne | Soweit sie wohnungswirtschaftliche Maßnahmen betreffen |
Architektenhonorar | Soweit die geplanten Maßnahmen Wohnzwecken dienen |
Ausbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Außenanlagen | Soweit erstmalige Anlage und im Zusammenhang mit Wohngebäuden |
Badein/-umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Bauerwartungsland | Wenn Bebaubarkeit zu Wohnzwecken unmittelbar bevorsteht (Nachweis durch Bescheinigung der Gemeindebehörde) |
Baukostenzuschuss | Bei Beteiligung an der Finanzierung eines Wohngebäudes gegen Überlassung einer Wohnung (Finanzierungsbeitrag muss über mindestens fünf Jahre erfolgen) |
Bauland/Bauplatz | Wenn in der Absicht erworben, ein Wohngebäude zu erreichten (ändert sich nicht, wenn Bausparer später seine Bauabsicht aufgibt) |
Baunebenkosten | Soweit im Zusammenhang mit Wohngebäuden (zum Beispiel Prüfungs- und Genehmigungsgebühren) |
Bodenbeläge | Wenn mit dem Untergrund fest verbunden und Wohnzwecken dienend |
Dauerwohnrecht | Sofern es eigentumsähnlich ist |
Eigenleistung | Nur Materialkosten bei Wohngebäuden |
Einfriedung | Soweit die Kosten zu den Herstellungskosten eines Wohngebäudes rechnen (zum Beispiel Gartenzaun, Hecke) |
Energetische Sanierungsmaßnahmen | Zum Beispiel Belüftung von Wohngebäuden, Wärmedämmung, Heizungsanlagen |
Entschuldung | Siehe Ablösung a) |
Erbbaurecht | Nur bei wohnungswirtschaftlicher Nutzung des Grundstückes |
Erbfolge | a) Ablösung gesamthänderisch gebundener Anteile anderer Miterben, soweit Wohngebäude/Wohnung betroffen b) Zahlung von Gleichstellungsgeldern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, wenn Zahlung Gegenleistung für Erwerb eines Wohngebäudes, einer Eigentumswohnung oder von Bauland für Wohnbebauung ist |
Erhaltungsaufwand | Wenn zugleich auch erhebliche Verbesserung |
Erneuerbare Energien | Zum Beispiel Photovoltaik-/Solaranlagen, Wärmepumpen (sofern wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder eine entsprechende Außenanlage) |
Erschließungskosten | Für Grund und Boden soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Erweiterungsbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Ferienwohnung/-haus | Zum dauernden Wohnen im Inland geeignet und nicht gewerblich genutzt |
Garage | Aber nur bei nicht gewerblicher Nutzung (muss nicht auf demselben Grundstück wie das Wohnhaus errichtet werden; geringe Entfernung zwischen Wohnung und Garage ist zulässig) |
Gartenanlage | Soweit erstmalige Gartenanlage (nicht Nutzgarten) |
Grundbucheintragungen | Soweit in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Wohngebäudes (nicht für die Eintragung von Sicherheiten) |
Grunderwerbsteuer | Bei Erwerb von Bauland zu Wohnzwecken oder soweit sie auf den wohnungswirtschaftlich genutzten Teil entfällt |
Hausanschlusskosten | Soweit das Gebäude Wohnzwecken dient |
Heizungsanlagen | Bei Modernisierung oder Umstellung |
Immobilienfonds | Nur bei Bruchteilseigentum an Wohneigentum |
Instandsetzung | Bei, gemessen am Verkehrswert, nicht unerheblicher Verbesserung des Wohngebäudes |
Isolierungen | Aller Art für Wärme-/Schallschutz von Wohngebäuden |
Kabelanschluss TV | Unschädlich |
Kachelofen | Soweit Wohnzwecken dienend (auch wenn andere Heizmöglichkeit besteht) |
Kanalanschluss | Soweit Wohnzwecken dienend |
Kaution | Beleihung zu Kautionszwecken unschädlich, solange nur Verfügungsbeschränkung besteht; schädlich dagegen mit Eintritt des Kautionsfalles |
Landwirtschaftliches Gebäude | Soweit Verwendung für wohnungswirtschaftlich genutzten Teil des Gebäudes |
Maklerprovision | Bei Erwerb von Bauland oder eines Wohngebäudes |
Mietvorauszahlungen | Zur Erlangung einer Wohnung bei Bau oder Kauf eines Gebäudes, wenn sich die Vorauszahlung auf mindestens fünf Jahre erstreckt |
Modernisierung | Siehe Instandsetzung |
Notargebühren | Wenn sie mit wohnwirtschaftlichen Maßnahmen in Zusammenhang stehen |
Pergola | Wenn wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes |
Planungskosten | Bei Wohngebäuden |
Renovierung | Siehe Instandsetzung |
Rentenzahlung | Wenn Gegenleistung für Wohneigentumserwerb |
Reparaturen | Siehe Instandsetzung |
Seniorenwohnheim | Nur Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts |
Sondertilgung | Von Darlehen, die zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet wurden |
Teilablösung | Siehe Ablösung |
Übertragung | Wenn Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar wohnungswirtschaftlich für den Abtretenden oder dessen Angehörige im Sinne des § 15 AO verwendet wird |
Umbau | Soweit Wohnzwecken dienend |
Umschuldung | Siehe Ablösung |
Vermessungskosten | Soweit Erstellungskosten eines Wohngebäudes |
Wärmeschutz | Siehe Isolierungen |
Wintergarten | Soweit Wohnzwecken dienend |
Wochenendhaus | Siehe Ferienwohnung/-haus |
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